user_9c1f0a

Gepostet in Schnack

Teilfreistellung bei ETFs

Hallo zusammen,
Habt ihr Erfahrung mit Teilfreistellungen auf Erträge bei ETFs?
Bei der Postbank zb wird die Teilfreistellung angewandt. Das bedeutet, dass ein Teil meiner Erträge steuerfrei sind. Konkret sind das 30%. Steuern fallen nur auf die restlichen 70% an.
Bei Trade Republic habe ich das in der Form noch nie gesehen. Das bedeutet, dass meine Erträge komplett versteuert werden.
Müsste TR das nicht auch so machen wie die PB? Sind deren Abrechnungen bzgl. Ausschüttungen bei ETFs Falsch?
Bin euch für jede Hilfe dankbar.

https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html

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7 Kommentare

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Rainer
Investor
Beta

11,87 -30% teilfreistellung=8,309
Davon gehen dann kap+solli ab.
8,309-25% kap=2,08
Und davon gehen dann 5,5% solli ab
2,08-5,5%=rund 0,12

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Rainer
Investor
Beta

Hallo M.S.
Ich habe das bei TR eben nochmal nachgerechnet, dass passt.
Die Anrechnung ist nicht so ausführlich wie die von der 1822 oben, aber TR wendete die Teilfreistellung an.

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TDI
Beta

Es kommt natürlich auch auf die Aktienquote an - bei Anleihen-ETFs bzw. mit großem Anleihen-Anteil funktioniert das nicht - reine Aktien-ETFs betroffen @user_9c1f0a ?
PS bei mir wurden bei TR korrekt 30% abgezogen (Vgl. Dividendenausschüttung und Steuerübersicht)

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user_9c1f0a
Autor

ja, es betrifft die beiden folgenden ETFs

  • DE000A0F5UH1
  • IE00B652H904

Ich habe bisher mehrere Ausschüttung erhalten, aber nie wirklich darauf geachtet. Bin nur per Zufall darauf aufmerksam geworden.

Beide werde lt. iShares gemäß § 2 Abs. 6 InvStG mit 30% Teilfreistellungssatz als Aktienfonds geführt.

TradeRepublic bekommt es aber nicht hin. Der Support lässt sehr zu wünschen übrig!

Gemäß der Novelle 2018 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) gibt es folgende steuerlich relevante Fondstypen:

  • Sonderfonds, auf die das InvStG nicht anwendbar ist
  • Anteilsklassen gemäß §10 InvStG für ausschließlich steuerbegünstigte Anleger
  • Aktienfonds gemäß § 2 Abs. 6 InvStG mit 30% Teilfreistellungssatz
  • Mischfonds gemäß § 2 Abs. 7 InvStG mit 15% Teilfreistellungssatz
  • Immobilienfonds gemäß §§ 2 Abs. 9, 20 Abs. 3 Nr. 1 InvStG mit 60% Teilfreistellungssatz
  • Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt ausländische Immobilien gemäß §§ 2 Abs. 9, 20 Abs. 3 Nr. 2 InvStG mit 80% Teilfreistellungssatz
  • Investmentfonds ohne Teilfreistellung (eventuell aufgrund fehlender Informationen)
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David
Team
Mod
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Das mit der Teilfreistellung war mir bis eben neu. Aber ich habe mich schon gewundert, dass ich die Tage nicht auf den gesamten Ertrag meiner ETFs (auch der ETF110) Steuern gezahlt habe. Danke für die Information.

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user_9c1f0a
Autor

Hallo Rainer 
Kannst du mal ein Beispiel zeigen? Am besten den Teil der Abrechnung incl. Deiner Berechnung. 
Vielen Dank schonmal

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Carsten Hagemann

Der ETF110/ComStage MSCI World hat vor ein paar Tagen ausgeschüttet und den halte ich bei mehreren Depots. Bei jedem Depot wurde die Teilfreistellung dieses ETFs von 30% berücksichtigt.

Hier ist die Abrechnung von 1822Direkt. 30,39 USD ist die Ausschüttung an sich, aber weil der Fonds bereits selbst Steuern auf diese Ausschüttung zahlen musste, werden nur 70% zur Versteuerung in Betracht gezogen und das sind 21,27 USD.
Das wird dann in EUR umgerechnet, 17,94€ muss ich also versteuern. Dann kommen noch ggf. negative Kapitalerträge und der Sparer-Pauschbetrag dazu :).
Ich glaube kaum, dass TradeRepublic da was falsch macht.

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