Thomas
Beta

Gepostet in Schnack

Frage zur Steuer auf Dividenden von US-Aktien

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Steuerlast bei Dividendenerträgen aus amerikanischen Aktien und hoffe nicht von euch zerfleischt zu werden, falls ich hier etwas komplett missverstehe 🙈

Meines Wissens nach beträgt die Steuerlast 30% und davon können 15% durch das Doppelbesteuerungsabkommen auf den eigenen Sparerfreibetrag angerechnet werden. Dies geschieht durch den Broker (hier TR) automatisch, sodass auf der Abrechnung lediglich 15% Quellensteuer einbehalten werden, solange der Freibetrag nicht aufgebraucht ist.

Sind diese übrigen 15% Steuern jetzt immer zu zahlen oder kann man sich auch diese zurückholen? Ich lese immer wieder etwas von einem W-8BEN-Formular und bin nun etwas verwirrt.

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Thomas

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4 Kommentare

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Johnny
Beta

Zunächst einmal: Wieso sollten wir dich zerfleischen? Wir sind ganz artig und zahm, außer es fallen Sätze wie "ich will den Markt schlagen" oder "ich will übermorgen Millionär sein" 😀

Zu deiner Anmerkungen

  • 30% Steuerlast sind richtig
  • Um den Abschlag von 15% auf "nur" noch 15% zu bekommen, empfehle ich jedem seinem Broker auf die Finger zu schauen. Ja manche machen das von alleine, andere "übersehen" das auch gerne  mal.

Und jetzt die Jackpot-Frage:

Ich habe im weiten Internet gelesen, dass man den Rest als nicht US Bürger sehr wohl zurückbekommen kann. ABER: Dazu musst du eine Steuererklärung in den USA abgeben und lohnen tut sich das angeblich erst ab 20.000 Dollar die man zurückholen will. Keine Ahnung wie die weiteren Details sind und wie das ganze überhaupt funktionieren soll, ich nehme an, dass du wohl Unterstützung von einem Steuerberater (der auf die US spezialisiert ist) benötigst... eventuell vielleicht sogar ein US-amerikanischer Steuerberater?!?!

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Chris
Plus
Beta

Wenn Deine Bank über das von Dir abgegebene W-8BEN-Formular am Doppelbesteuerungsverfahren teilnimmt, wird für nicht US Bürger die Quellensteuer direkt von 30% auf 15% reduziert. Diese 15% werden vom deutschen Finanzamt wiederum voll auf die Abgeltungssteuer angerechnet. 
Wenn Du also über dem Freibetrag liegst, ist da nichts zurückzuholen, da Du diesen Betrag ja dann wieder an das deutsche Finanzamt nachzahlen müsstest. 
Liegst Du auf Jahressicht noch unter dem Freibetrag, könntest Du theoretisch etwas zurückholen, dass lohnt aber bei den geringen Summen wohl eher den Aufwand nicht.

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Johnny
Beta

Noch was: Das W-8BEN-Formular habe ich ausfüllen müssen, um die Verringerung um 15% zu bekommen - das habe ich dann bei meinem Broker Finanzen.net Zero eingereicht. Und dann waren es nur noch 15% Steuern.

Anmerkung: Deutsche Freibeträge habe ich in beiden Posts dezent weggelassen. 

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Thomas
Autor
Beta

Vielen Dank für eure Erklärungen! Hiermit konnte etwas Licht in mein noch kleines Finanzwissenzimmer gebracht werden ☺️

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