Gepostet in Schnack
Steuern Bitcoin, Krypto
Hello liebe Community,
eine Frage zur Steueroptimierung, die ich im Internet leider nicht beantwortet finde:
Habe heuer im März Bitcoin/Etheritum nach über einem Jahr Haltefrist mit über 1000 Euro Gewinn verkauft, das heißt der Gewinn ist wegen der Haltefrist Steuerfrei.
Nun würde ich nochmals gerne Bitcoin verkaufen (unter einem Jahr Haltefrist) um Gewinne mitzunehmen. Da ja pro Kalenderjahr Gewinne unter 1000 Euro auch steuerfrei sind, wollte ich Fragen, ob dieser Verkauf einzeln/isoliert zählt oder mit den steuerfreien Gewinnen aus März zusammenaddiert werden, weil es ja das gleiche Kalenderjahr ist. Somit würde ich über diese Freigrenze kommen.
Vielen Dank für die Hilfe
Flo
Ich war mir auch nicht sicher wie das läuft und mein Steuerberater hat da wohl auch wenig Ahnung. Aber folgendes hat Google zum Thema “privates Veräußerungsgeschäft” gefunden. Das hat mir geholfen.
“Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden als steuerfrei behandelt, sofern diese unter der Freigrenze von 1000 Euro liegen. Liegt der gesamte Veräußerungsgewinn über 999 Euro, wird er in der vollen Höhe steuerpflichtig.”
“Ob „Privates Veräußerungsgeschäft“ oder „Spekulationsgeschäft“ – was zunächst abstrakt klingt, ist eigentlich simpel: Der Begriff steht dafür, dass Privatpersonen kürzlich angeschaffte Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Autos oder Immobilien verkaufen und ggf. daraus Veräußerungsgewinne erzielen.”
Hierzu zählt auch Krypto und Edelmetal.
“Was sind private Veräußerungen?
Veräußerung eines Grundstücks, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre betrug. Veräußerung eines anderen Wirtschaftsgutes, das nicht dem täglichen Gebrauch diente, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr betrug.”