Gepostet in Schnack
Beiträge für FREIWILLIG gesetzlich Versicherte
Halle @sumit Hallo alle,
habe gerade gesehen, dass du meinen Vorschlag kurz mit “Gib et noch nich” abgewatscht hast. (war leider nicht live dabei.)
Habecks Vorschlag zielte auf die gesetzlich Versicherten unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, aber ich sprach von den “freiwillig” GKV Versicherten, für diese ist es bereits Realität.
“Freiwillige Mitglieder zahlen darüber hinaus auch Beiträge aus weiteren Einnahmen, wie zum Beispiel Einkünften aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.”
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html
Oder um einen Anbieter von Depotvergleichen zu zitieren:
“Im Unterschied zu Arbeitnehmern bildet bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, nicht nur das Arbeitseinkommen die Grundlage für die Beitragsberechnung. Es zählen darüber hinaus auch andere Einkünfte, etwa Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.”
Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag & Kosten
Oder hier noch eine (nicht meine) GKV.
Auch die Tagesschau online hatte den Reminder mal ausgepackt, das Habeck es sich nicht ausgedacht hat, aber dumm genug war, es für einen guten EInfall im Wahlkampf zu halten.
“Übrigens: Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt bereits auf alle Arten von Einkünften Krankenkassenbeiträge - sprich auch auf Kapitalerträge. Zu dieser Gruppe zählen Selbstständige, Beamtinnen und Beamte oder einige Rentner.”
Wie sinnvoll sind Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte?
In realen Zahlen machen diese etwa 6,1% der in der GKV Versicherten aus.
Beste Grüße
ein freiwillig gesetzlich Versicherter
Also ich lese es so - habe es so verstanden?
Bin freiwillig gesetzlich versichert, sozialversicherungspflichtig angestellt und über der Beitragsbemessungsgrenze der KK. Damit muss ich aktuell keine Sozialabgaben auf Kapitalerträge zahlen.
Zitat von der Tagesschau Seite:
„Übrigens: Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt bereits auf alle Arten von Einkünften Krankenkassenbeiträge - sprich auch auf Kapitalerträge. Zu dieser Gruppe zählen Selbstständige, Beamtinnen und Beamte oder einige Rentner. Gutverdienende Angestellte werden zwar teilweise auch als freiwillig versichert eingestuft, haben aber ohnehin ein Einkommen, das über der sogenannten Bemessungsgrenze liegt. Diese bestimmt, bis zu welchem Bruttogehalt Beiträge abgezogen werden. Bei der Krankenversicherung liegt sie bei einem Monatseinkommen von rund 5.500 Euro. Wer mehr verdient, muss davon nichts mehr in die Sozialversicherung zahlen.“
FF von heute muss ich noch schauen ^^
@sylvia ja, ehrlicherweise glaube ich dass das nur der Anfang ist/wäre.
Die Renten und Sozialsysteme in Deutschland muss man sich als Land leisten können und durch den demographischen Wandel werden die Abgaben im Grunde nur eine Richtung kennen :/
Und Politiker werden schon kreative Einfälle haben mehr und mehr Geld einzunehmen -.-
So ist es bis jetzt. Aber die Grünen wollen die Beitragsbemessungsgrenze, die dieses Jshr schon deutlich angehoben wurde noch mehr anheben oder ganz abschaffen und über diesen Weg die Reichen schröpfen. Gleichzeitig möchten sie die Pflichtversichetten mit Kapitalerträgen ebenfalls zur Kasse bitten.