Daniel Kornburger
Plus

Gepostet in Schnack

Frage zur Vorabpauschale

Ich werde in diesem Jahr ca. 2000 Euro Vorabpauschale haben, davon werden 1000 Euro vom der Freistellungspauschale getragen.

Die Vorabpauschale ergibt sich aus diversen Einzelpositionen.

Ich möchte zum Rebalancing 1 Position durch Teilverkauf reduzieren und dabei möglichst wenig Steuern zahlen.

Ist meine Denke richtig, dass ich beim Teilverkauf ca. 2000 Euro Gewinn erzielen sollte, um so die gesamte Vorabpauschale gegen zu rechnen?

Oder wird nur jene Vorabpauschale angerechnet, die für genau diese Position angefallen ist?

Herzlichen Dank! 💪

Daniel

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8 Kommentare

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Thorsten
Plus
Beta

Also ein Verlustvortrag aus ETF´s wird von der Bank bei der Abrechnung der Vorabpauschale berücksichtigt.

Ob du die Pauschale jedoch aus zusätzlichem Cash oder aus Verlustvorträgen bezahlst ist steuertechnisch egal, die Steuer ist ja immer gleich. Einmal nimmst du das Geld aus dem Portfolio und Verlustvortrag, einmal aus deinem Cash.

Ein Rebalancing ist jedoch steuertechnisch am günstigsten, wenn du es nicht durch Verkauf, sondern durch Anpassung der zukünftigen Investitionen durchführst.

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Maik S.
Plus

Hallo,
muss mal Fragen, was meinst Du mit Einzelpositionen?
Wenn Du Aktien als Wertpapier meinst, da gibt es keine Vorabpauschale.

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Daniel Kornburger
Autor
Plus

@masch Es sind 6 thesaurierende ETF bei denen ich Vorabpauschale gezahlt habe. In Summe ca. 2000. Bei dem ETF, den ich reduzieren möchte, liegt die Pauschale nur bei 150€.

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Maik S.
Plus

Ok, ich war nur stutzig. Weil Aktien direkt auch oft als Einzelpositionen bezeichnet werden.

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Marcus
Investor
Beta
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Ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Dir werden 2.000EUR Steuern einbehalten. Dafür musst du kein Rebalancing durchführen. Die Steuer wird von deinem Verrechnungskonto entnommen. Wenn Du nun für die Liquidität 1.000EUR benötigst (2.000EUR ./. FSA) dann musst du ca. 1.300 EUR verkaufen

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Daniel Kornburger
Autor
Plus

Ich möchte aber einen ETF reduzieren… und dabei möglichst steueroptimiert vorgehen.

Meine Frage ist letztlich, ob beim Teilverkauf des einen ETF der realisierte Gewinn gegen die gesamte Vorabpauschale aller ETFs gerechnet wird oder nur gegen die Vorabpauschale des einen ETF, den ich teilverkaufe.

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Marius
Plus

@daniel_kornburger Das wird nur für den betroffenen ETF neu berechnet. Hatte den Fall gerade erst: Erst wurde normal verkauft, kurze Zeit später gab es dann ne Stornoabrechnung und eine neue Verkaufsabrechnung wo die für den ETF bezahlte Vorabpauschale gutgeschrieben wurde.

Ist ja auch logisch so, wieso sollte der Gewinn mit den Vorabpauschalen bei den anderen ETFs verrechnet werden? Das ist ja keine Verlustverrechnung sondern eine Rückerstattung.

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Daniel Kornburger
Autor
Plus

@genone lieber Marius, vielen Dank das Du konkret auf meine Frage geantwortet hast. Die Antwort ist zwar nicht die erhoffte, aber nun bin ich schlauer.

Danke! Daniel

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