Denny
Plus
Beta

Gepostet in Schnack

Erbschaft bei Todesfall bei Neobrokern

Nach einem plötzlichen Todesfall im Bekanntenkreis, ist mir das Thema Erbschaft bei Neobrokern in den Kopf gekommen. An das Thema hatte ich bis jetzt noch nie so richtig gedacht, aber nach diesem Erlebnis, schwirrt es in meinem Kopf herum.

Bei den normalen (lokalen) Filialbanken ist das in der Regel eher unkomplizierter, da es eine Filiale und somit einen direkten Ansprechpartner gibt.

Wie sieht es aber bei TR oder SC aus?
Bei TR gibt es ja keine Möglichkeit eine E-Mail zu senden, da man nur in der App den Support kontaktieren kann.
Bei SC gibt es zumindest eine Support E-Mailadresse.

Wie sichert ihr diesen Fall ab?
Kann man bei TR oder SC die Erben hinterlegen?
Informiert ihr eure Familie, bei welchen Brokern ihr Depots habt, damit sie im Bedarfsfall die Erbschaft abwickeln können?

Danke für eure sachliches Feedback zu einem leider unschönen Thema.

29 Kommentare

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Björn Beier
Team
Mod
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Bei TR z.B. Email an inheritance-cases@traderepublic.com mit diesem Formular https://assets.traderepublic.com/assets/files/inheritance_form_de.pdf, bei Direktbanken wie der ING läuft das kaum anders, da geht es z.B. an nachlass@ing.de.

Würde die Bankbeziehungen irgendwo in Papierform rumliegen lassen, ggf. zusammen mit dem Testament, man kann jedoch auch generell Nachforschungsaufträge stellen: https://www.finanztip.de/blog/herrenlose-konten-auffinden/

Den Parqet-Account zu kennen hilft ggf. auch schon mal, wenn dort bestimmte Portfolios benannt wurden oder es z.B. Autosyncs zu bestimmten Brokern gab. Auf uns kamen auch schon mal Erben bzgl. Nachforschung zu.

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OurValuedCustomer
Beta

@bjoern Vorsicht beim Formularvorschlag von TR. Er enthält die Anweisung, sämtliche Papiere im Depot bei L&S zu veräußern. Eine Rechtsnachfolge des Erben ist dann nur noch bei liquiden Mitteln möglich, eine Übertragung von Papieren (und deren stiller Reserven), die der Erblasser möglicherweise schon vor 2008 erworben und dann zu TR übertragen oder bei denen er sonst unrealisierte Gewinne hat, ist damit nicht möglich.

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TTTom
Plus

TR hat dafür eine Emailadresse: inheritance-cases@traderepublic.com

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TTTom
Plus

Und die Hilfe dort sagt nichts wesentlich andere als bei jeder anderen Bank auch:

Was passiert im Erbfall?

Wenn Sie Erbe eines Trade Republic Kunden sind, können Sie Ihren Erbanspruch bei uns geltend machen. Uns ist bewusst, dass die Abwicklung von Formalitäten in einer solch schweren Zeit belastend sein kann. Um diesen Prozess für Sie so klar und reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Erbschaft bei Trade Republic für Sie zusammengestellt.

Welche Dokumente benötigen wir von Ihnen?

Damit wir den Erbfall ohne Verzögerungen und möglichst reibungslos bearbeiten können, stellen Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:

  1. Das Formular Antrag auf Übertragung von Bankvermögen im Nachlassfall vollständig ausgefüllt und von allen Erben handschriftlich unterschrieben
  2. Die Sterbeurkunde des Verstorbenen
  3. Erbnachweis (eines der folgenden Dokumente):

    • Erbschein – eine Kopie der Ausfertigung, die innerhalb des letzten Monats erstellt wurde. Wenn älter als ein Monat: die Original-Ausfertigung per Post oder eine aktuelle beglaubigte Kopie (ausgestellt durch Notar, Rechtsanwalt oder Behörde) per E-Mail.
    • Notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll
    • Privatschriftliches Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll
    • Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll
  4. Identitätsnachweis für jeden Erben :

    • Vorderseite des Personalausweises oder Reisepasses
    • Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses
    • Für minderjährige Erben: die Geburtsurkunde sowie die Identitätsnachweise der gesetzlichen Vertreter (jeweils dieselben drei Fotos wie oben).
  5. Falls ein Erbe außerhalb Deutschlands lebt: Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 20 Abs. 6 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) – diese muss vor Freigabe der Vermögenswerte eingereicht werden.

Bitte reichen Sie alle Unterlagen per E-Mail an inheritance-cases@traderepublic.com ein.

Wie bearbeiten wir Erbfälle?

Sobald wir vom Tod eines unserer Kunden erfahren und die erforderlichen Unterlagen erhalten haben, leiten wir folgende Schritte ein:

  1. Kontosperrung: Das Konto wird sofort gesperrt und alle zugehörigen Karten werden deaktiviert. Bitte beachten Sie, dass wir keinen direkten Zugriff auf das Konto des Verstorbenen gewähren.
  2. Prüfung des Erbanspruchs: Wir prüfen die eingereichten Dokumente, bestätigen Ihre Identität und verifizieren den Erbanspruch, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft.
  3. Übertragung der Vermögenswerte: Sobald der Erbanspruch verifiziert ist, informieren wir Sie über den Kontostand und stellen Ihnen die Kontoauszüge zur Verfügung. Auf Ihre Anweisung hin führen wir notwendige Transaktionen durch (z. B. Verkauf von Wertpapieren). Die Erlöse sowie das vorhandene Bankguthaben werden anschließend an die berechtigten Erben übertragen.
  4. Kontoschließung: Nachdem die Überweisung durchgeführt wurde und das Konto keinen Saldo mehr aufweist, erfolgt die endgültige Schließung des Kontos.

Tipp: Der Prozess verläuft wesentlich schneller, wenn alle Unterlagen und Anweisungen direkt vollständig eingereicht werden. Fehlende Unterschriften, unvollständige Dokumente oder unklare Angaben können Verzögerungen verursachen.

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Claus
Plus
Beta

Wenn man es seinen Erben leicht machen möchte, wäre eine vom Notar bestätigte Generalvollmacht welche über den Tod hinaus geht, das Beste. Ich weiß nicht immer möglich, aber mal als Anregung. In meinem Fall war es so, meine Eltern hatten so etwas, und ich brauchte weder Erbschein noch sonstiges, mit der Vollmacht hatte ich sofort Zugriff auf alle Vermögenswerte. Aber vermutlich funktioniert sowas wirklich gut nur bei Alleinerben … Aber wer weiß.

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Jens L.
Investor

Ein unangenehmes Thema, dem man sich aber irgendwann stellen muss. Das Verfahren zur Erbfolge kann man bei Banken meines Wissens nach nicht regeln. Zur Regelung des Nachlasses im Todesfall ist ein Testament des Erblassers erforderlich. Das legt man bei der Bank vor. Besitzt man einen Erbschein geht man damit auch zur Bank. Rein rechtlich ist es bei Neobrokern nicht anders. Eine Geschäftsadresse für postalischen Schriftwechsel werden alle haben. So die Theorie. Vorsorglich kann man ggf. Vollmachten für Angehörige einrichten. Wichtig ist auch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht für dann Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit zur Vermeidung der Bestellung eines Betreuers nach den §§ 1814 ff. BGB, welcher dann von Amts wegen auch Zugriff auf alle Vermögenswerte erhalten würde.

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Claus
Plus
Beta

@jensl mhh da muss man wohl den Einzelfall betrachten, bei mir jedenfalls war es so, ich hatte eine vom Notar beglaubigte Generalvollmacht, inkl Patienten Verfügung etc. In der auch stand das diese über den Tod hinausgeht. Ich hatte sofort Zugriff auf alle Vermögenswerte und habe auch 2 Häuser verkauft, sowie Grundstücke, ohne jemals einen Erbschein beantragt zu haben. Also es ist schon möglich. Und gerade beim Haus verkauf gibts ja in Deutschland einige hürden, aber sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt hat die Vollmacht akzeptiert, das Haus wurde von meinen Eltern direkt auf den Käufer überschrieben. Jetzt muss man das echon einschränken das ich alleinerbe war, was das natürlich erleichtert....... wie das geregelt werden kann bei mehr Erben .... keine Ahnung

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Claus
Plus
Beta

@phil_5b7556 ohne Vollmacht wird erstmal alles gesperrt, naja und anhand der Beiträge sieht man ja schon welchen bürokratischen Aufwand man hat, Geburtsurkunde, Erbschein etc ….. Bei einer Vollmacht reicht halt die Vollmacht und der Perso alles geregelt. Und das eine schließt ja das andere nicht aus. Aber letztlich muss das jeder für sich entscheiden.

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Jens L.
Investor

@phil_5b7556 Hallo Phil, es ist richtig, das Vollmachten auch über den Tod hinaus errichtet werden können. Ich bin kein Jurist. Ich nehme deshalb an, das mit einer Vollmacht keine Übereignung des Eigentums an den Bevollmächtigten einhergeht, vmtl. schon gar nicht automatisch im Todesfall. Um Konflikte z.B. bei Erbengemeinschaften zu vermeiden, würde ich eine Regelung per Testament vorziehen.

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phil
Plus

Kann man eine vollumfängliche “normale” Vollmacht nicht über den Tod hinaus gewähren? Ich dachte ich hätte das mal gesehen..

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Jens L.
Investor

@claus Wenn ich mich richtig erinnere, warst Du Alleinerbe. In meinen Fällen hat es sich um Erbengemeinschaften gehandelt. Wir waren froh, das eindeutig formulierte Testamente vorlagen. Erbschein habe ich Online beantragt und kostet nicht die Welt.

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Uwe
Plus

Es ist grundsätzlich eine gute Idee den gesamten digitalen Nachlass (also alles wo es Zugangsdaten/Passwörter gibt) im Testament zu regeln (bitte bei einem Notar). So habe ich alle Zugangsdaten meiner Eltern (mit Zustimmung meiner Schwester) und in meinem Testament steht meine Frau (bzw. in ihrem Todesfall meine Kinder). Die Zugangsdaten sind gleichfalls in Kopie beim Notar hinterlegt. Achtung: In Österreich. Kann sein das die rechtliche Situation in Deutschland anders ist.

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Blumentopf
Plus
Beta

Ich habe nun schon häufiger nach dem Thema speziell für TR im Netz geschaut, immer wieder kommt es auf das gleiche hinaus. Leider immer nur in der Theorie. Gibt es wirklich noch keinen Fall im Netz, der aus der Erfahrung bei TR berichten kann? Wie problematisch ist ein Erbfall bei TR?

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Björn Beier
Team
Mod
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@stephan_streckwaldt Das wird immer etwas individuell sein, aber in der Regel sollte da alles klappen - ich denke nicht dass es sich lohnt, sich darüber an der Stelle zu sorgen.

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TTTom
Plus

@stephan_streckwaldt Wieso sollte das problematisch sein ? Und wieso speziell bei TR ?

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Claus
Plus
Beta

@tttom_unterwegs ich denke, da es äusserst schwierig ist mit jemandem in Kontakt zu treten.

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Blumentopf
Plus
Beta

Genau, wie lange dauert der Prozess dann bei TR? Ging es reibungslos und gibt es Kommunikation nach Einreichen eines Formulars?

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Jens L.
Investor

@tttom_unterwegs Oder man wählt bewusst eine Bank mit Service z.B. mit Mail-Postfach zur Regelung von Nachlassangelegenheiten. Gut investierte Gebühren, wie ich meine. Irgendwo muss es Unterschiede geben.

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