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Aktienanleihe Munich Re
Hallo zusammen,
kann mir jemand folgenden Sachverhalt erklären?
Ich hatte 2 Stück der HSBC-Aktienanleihe HT74H5 auf die Münchener Rück. Am Laufzeitende wurden mir 2 Aktien geliefert, der restliche Gegenwert wurde als Barausgleich ausgezahlt.
Die Aktien sind inzwischen in meinem Depot eingebucht. Was ich aber nicht verstehe: Auf den Barausgleich wurde sofort Kapitalertragsteuer einbehalten.
Warum muss ich auf den Barausgleich Kapitalertragsteuer zahlen? Ich dachte, der Barausgleich dient lediglich dazu, den nicht lieferbaren Bruchteil auszugleichen. Wird dieser steuerlich als Kapitalertrag behandelt oder habe ich hier einen Denkfehler?
Hat jemand diesen Fall schon einmal gehabt und kann erklären, warum der Barausgleich steuerpflichtig ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
KI-Antwort (von Gemini):
Du hast rein logisch keinen Denkfehler, steuerrechtlich liegt hier aber eine Besonderheit im deutschen Einkommensteuergesetz (§ 20 EStG) und den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums (BMF) vor.
Dass auf den Barausgleich (Spitzenausgleich) sofort Abgeltungsteuer einbehalten wird, überrascht viele Anleger, hat aber einen konkreten steuertechnischen Hintergrund.
Die gesetzliche Regelung: Wie die Finanzverwaltung rechnet
Bei der Fälligkeit einer Aktienanleihe mit Aktiendarreichung greift das BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer (u. a. Rz. 107):
Steuerneutrale Einbuchung der ganzen Aktien:
Die Lieferung der vollen Stückzahl an Aktien erfolgt zunächst steuerneutral (§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStG).
Barausgleich ist eine steuerpflichtige Einnahme:
Der ausgezahlte Betrag für den verbleibenden Bruchteil (Spitzenbetrag) wird gesetzlich als Teilveräußerung / Einnahme aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 4 EStG eingestuft.
Die Anschaffungskosten-Zuordnung (0-Euro-Ansatz):
Um das Abrechnungsverfahren für Banken simpel zu halten, rechnet die Depotbank die gesamten Anschaffungskosten der Aktienanleihe zu 100 % den gelieferten Stücken zu. Dem Barausgleich werden somit $0\ \text{Euro}$ Anschaffungskosten gegenübergestellt.
Der praktische Effekt für Dein Depot
Auch wenn es sich im ersten Moment wie eine Doppelbesteuerung oder eine unfaire Abgabe anfühlt, geht der Betrag nicht verloren:
Erhöhter Einstandskurs der gelieferten Aktien:
Da die vollen Kaufkosten Deiner Anleihe auf die 2 eingebuchten Aktien übertragen wurden, liegt der steuerliche Kaufkurs (Anschaffungskosten) dieser Aktien etwas höher, als wenn ein Teil der Kaufkosten für den Bruchteil abgezogen worden wäre.
Steuervorteil beim späteren Verkauf:
Wenn Du die 2 Aktien irgendwann wieder verkaufst, fällt Dein steuerpflichtiger Gewinn durch den höheren angesetzten Kaufkurs entsprechend geringer aus (bzw. ein Verlust fällt höher aus). Die jetzt gezahlte Steuer gleicht sich also beim späteren Aktienverkauf wieder aus.
Zusammenfassung