Depotübertrag nach Erbe (und anschließende steuerliche Betrachtung bei Verkauf)
Ich habe insgesamt drei Varianten, wie mit folgender Konstellation umgegangen wird und würde mich über Rückmeldung freuen, was a) korrekt ist und b) ihr euch hier verhalten würdet:
Ich habe von meiner Oma 10% ihrer Depots geerbt (Todestag: 28.02.2021). Diese habe ich vorerst alle zu der Commerzbank übertragen lassen, wo “natürlich” keine Einstandskurse zu sehen waren. Nicht nur für die manuelle Pflege in Parqet bin ich hier deshalb hinterher und habe mittlerweile 3 Theorien, welche Einstiegskurse bei einem zukünftigen Verkauf relevant sein müssten:
- wenn kein Einstandskurs ermittelt wird, könnte es am teuersten werden. Laut meinem Steuerberater/Onkel und ChatGPT würde dann nach § 43a Absatz 2 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ein Einstiegskurs von 30% des Positionswertes angenommen und somit 70% versteuert werden!
- korrekterweise müsste jedoch laut Steuerberater/Onkel der historische Einstiegskurs für die steuerliche Behandlung verwendet werden. Denn ich habe die Anteile rein durch Erbschaft erhalten und nicht erworben bzw aus einer Erbengemeinschaft rausgekauft.
- Die Berater der Commerzbank waren bei einem Beratungstermin am 14.03.25 jedoch felsenfest davon überzeugt, dass der Wert am Tag des Erbantritts (also 01.03.2025?) als Einstiegskurs genommen wird. Das haben zwei Berater beide so bestätigt. Man versprach mir, dass man mir diese Kurse schon am Montag drauf, 17.03.2025 zukommen lässt. Das ginge ganz einfach und schnell. Ich warte jedoch bis heute darauf.
Bei einem Verkauf, den ich an diesem Beratungstag tätigte, stimmte für die steuerliche Behandlung grob die 3. These (± 50€ - ich hatte auf die Schnelle nur die monatlichen, historischen Werte dieses Wertpapiers zur Hand gehabt).
Was ist jedoch korrekt oder würdet ihr besser nicht mehr nachfragen und mit der 3. Aussage rechnen, die für mich meistens wohl am Besten ist?
Wenn Deine Großmutter 2001 verstorben ist, hat sie die Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben. Falls Du den Depotübertrag korrekt gemacht hast und Erbe/Schenkung angegeben hast wird kein Verkauf beim Übertrag angenommen. Die Einstandskurse und wichtiger das Einstandsdatum wird mitübertragen auf die empfangende Bank. Dies bedeutet, daß bei einem potentiellen Verkauf durch Dich keine Abgeltungssteuer einbehalten wird, da es sich um steuerfreie Altbestände handelt.
@etienne_dubois Es werden allerdings die Kurse des Todestages als Grundlage der Bemessung der Erbschaftssteuer angenommen. Diese sind dann die Einstandskurse beim Übertrag. Was danach passiert, ist dem Erben überlassen
@mcfly Nun in diesem Kontext ist eine Differenzierung zwischen netter Meinung und fundierter Sachkenntnis nicht unhilfreich… :-)
Und nein, es widerspricht sich nicht. Du bist mit Deinem Erbteil Rechtsnachfolger Deiner Großmutter mit Einstandsdaten und Einstandskursen. Erbschaftssteuer ist stichtagsbezogen.
Wenn Du wirklich bei der Commerzbank bist gehst Du ins Online-Banking, klickst auf Dein Depot, klickst auf die Aktie, die Dich interessiert, gehst ganz nach unten zu „Steuerlicher Kursstaffel“, klickst rechts auf „Details einblenden“, dort findest Du 4 Spalten und die drei rechten sollten alle Deine Fragen beantworten („Steuerliche Anschaffungskosten“, „Anschaffungskosten steuerlich bewertbar“ und „Abgeltungssteuerrelevant“).
So, lieber McFly, jetzt bin ich raus, da sich mein Stundensatz auf 495€ zzgl. der gesetzlichen MwSt. beläuft!
P.S. Für 45 Minuten…:-)
Dann ändere ich meine Antwort wie folgt:
Falls Du den Depotübertrag korrekt gemacht hast und die Bank keinen Fehler gemacht hat und Du Erbe/Schenkung angegeben hast wird kein Verkauf beim Übertrag angenommen.
Die Einstandskurse und wichtiger das Einstandsdatum wird mitübertragen auf die empfangende Bank. Dies bedeutet, daß bei einem potentiellen Verkauf durch Dich in Abhängigkeit des Kaufdatums und Kaufkurses Deiner Großmutter Abgeltungssteuer einbehalten wird.
Ordentliche Banken sollten Dir eine steuerliche Bestandsbetrachtung Deiner Positionen zur Verfügung stellen können, damit Du Gewissheit vor Verkauf erlangst.
@etienne_dubois Entschuldigung, da ist mir tatsächlich ein kleiner Tippfehler unterlaufen. Das Jahr war 2021 und ich habe es gerade entsprechend nochmal korrigiert!
@etienne_dubois das spricht wieder für die These 2. Allerdings scheint hier und in den bisher geposteten Links eher die These 3 als richtig erachtet zu werden 🤷♂️
Was Deine andere Antwort betrifft, widerspricht es sich da nicht, da nur für die Bemessung der Erbschaftssteuer die Kurse Todestag+1 relevant sind? Nicht jedoch für Verkäufe und hier die steuerlich relevanten Einstandskurse der historischen Einstandskurse herangezogen werden?