Kurse werden geladen...
Prognose
Für dieses Unternehmen liegen uns keine Analysten-Daten vor.
News Zum News-Feed
Fernheizwerk Neukölln: Jahresabschluss 2025 und Gewinnverwendungsbeschluss vom 11. Juni 2026 für nichtig erklärt
Das Landgericht Berlin II hat auf Klage eines Aktionärs den Jahresabschluss 2025 der Fernheizwerk Neukölln sowie den Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026 für nichtig erklärt. Das Unternehmen wird einen neuen Jahresabschluss erstellen, diesen in einer einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung vorlegen und dort einen neuen Gewinnverwendungsbeschluss fassen lassen. » Mehr auf finanzen.net
Fernheizwerk Neukölln plant Delisting nach freiwilligem Erwerbsangebot der Hauptaktionärin
Der Vorstand von Fernheizwerk Neukölln hat mit Aufsichtsratzustimmung den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt der Börse Berlin beschlossen. Hauptaktionärin BEW Berliner Energie und Wärme bietet den Minderheitsaktionären ein freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an und beabsichtigt voraussichtlich 24,20 EUR je Aktie in bar als Gegenleistung. Nach Wirksamwerden des Delistings werden die Aktien nicht mehr im regulierten Markt gehandelt; auch die Einbeziehung im Freiverkehr mehrerer Börsen und elektronischer Handelssysteme soll beendet werden. » Mehr auf finanzen.net
Fernheizwerk Neukölln erkennt Ansprüche im Klageverfahren gegen FHW an
Fernheizwerk Neukölln hat vor dem Landgericht Berlin II die geltend gemachten Ansprüche eines Aktionärs im Verfahren (Az. 93 O 60/26) vollständig anerkannt. Nach Rechtskraft des Urteils will das Unternehmen einen neuen Jahresabschluss für 2025 erstellen, prüfen lassen und die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse fassen. Dazu soll eine außerordentliche virtuelle Hauptversammlung einberufen werden, um den neuen Jahresabschluss und einen Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns zur Abstimmung vorzulegen. Die Gesellschaft kündigt an, den Kapitalmarkt über den weiteren Verfahrensverlauf und die Einberufung der Hauptversammlung zu informieren. » Mehr auf de.investing.com