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Audi-Verfahren zum Abgasskandal beginnt nach fünfeinhalb Jahren – lange Verfahrensdauer belastet Vertrauen
Mehr als fünf Jahre nach der Anklage beginnt das zweite Strafverfahren gegen Audi-Entwicklungsvorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch wegen des Dieselskandals. Die erhebliche Verzögerung – teils durch Pandemie, komplizierte Erstverfahren und Personalwechsel – wirft Fragen zur Effizienz der Strafjustiz und zur rechtsstaatlichen Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität auf. Ohne Beschleunigung könnten abschließende Urteile erst in vielen Jahren, womöglich bis 2031, erfolgen; Experten fordern eine zeitweise personelle Aufstockung von Ermittlern und Spruchkörpern.» Mehr auf faz.net
Zweiter Strafprozess gegen ehemalige Audi-Manager wegen Dieselskandal in München gestartet
Vor dem Landgericht München hat der zweite Strafprozess gegen vier ehemalige Audi-Manager, darunter Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch, begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Betrug, Falschbeurkundung und strafbare Werbung wegen Abgasmanipulationen an Hunderttausenden Audi-, Porsche- und Volkswagen-Fahrzeugen vor; die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Die Münchner Justiz plant eine beschleunigte Verfahrensführung mit 50 Verhandlungsterminen bis Ende Oktober und prüft hinter verschlossenen Türen mögliche Absprachen, erste Zeugen sind ab 2. März geladen.» Mehr auf zeit.de
Audi-Ex-Entwicklungsvorstände stehen im Dieselskandal vor Gericht
Vor dem Landgericht München beginnt ein Strafprozess gegen die früheren Audi-Entwicklungsvorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch sowie zwei Ingenieure; die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Betrug durch Abgasmanipulationen an Hunderttausenden Fahrzeugen von Audi, Porsche und Volkswagen vor. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe; frühere Geständnisse führten bereits 2023 zu Bewährungsstrafen und Auflagen gegen andere Manager. Parallel wird in Stuttgart der ehemalige Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche als Zeuge in einem gesonderten Verfahren zu möglichen strategischen Entscheidungen über Abschalteinrichtungen vernommen, Mercedes bestreitet Pflichtverletzungen und unzulässige Technik.» Mehr auf manager-magazin.de
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